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Auszug der Vereinsstatuten
Wer sich für die kompletten Statuten interessiert, kann sich hier melden.


STATUTEN OBERLÄNDER FREIZEITCLUB




1. Name und Sitz


Artikel 1 Der Oberländer Freizeitclub (OFC) ist ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Plasselb




2. Zweck



Artikel 2 Er bezweckt das organisierte Verbringen der Freizeit der Mitglieder in kameradschaftlicher Atmosphäre




3. Mittel


Artikel 3 Die Finanzen werden zusammengesetzt aus:
a) Jahresbeiträgen der Mitglieder
b) Zinsen des Vereinsvermögens
c) Erträgen aus Vereinsanlässen
d) Sponsoren
e) Freiwillige Spenden




4. Organisation


Artikel 4.1 Die Organe des OFC sind:
1) Mitgliederversammlung
2) Vorstand


Artikel 4.2 Das Geschäftsjahr des OFC beginnt am 1.1 und endet am 31.12 Vereinsversammlung


Artikel 4.3 Durch schriftliche Einladung wird die Vereinsversammlung mindestens einmal im Jahr einberufen


Artikel 4.4 Die Mitgliederversammlung entscheidet über Investitionen Vorstand


Artikel 4.5 Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen Artikel


4.6 Der Vorstand besteht aus:


a) Präsident
b) Vize-Präsident
c) Kassierer
d) Sekretär
e) Beisitzer